Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ✳️ » eine Übersicht
- erleichtern häusliche Pflege
- gesetzlich vorgeschrieben
- Pauschale von 40 Euro
- Hygieneprodukte
- Antrag stellen
- Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind durch die Kranken- bzw. Pflegeversicherung subventioniert. Das betrifft jedoch nur Patienten mit einem anerkannten Pflegegrad, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden.
- Betroffene erhalten finanzielle Unterstützung bis zu einer Summe von 40 Euro im Monat. Vorher ist ein Antrag zu stellen, da die Pflegehilfsmittel nicht auf Rezept verschrieben werden.
- Wichtige Voraussetzung: die Person wird überwiegend von Angehörigen oder Bekannten gepflegt und nicht nur durch den häuslichen Krankenpflegedienst. Es gehören alle Produkte dazu, die zur Pflege oder Linderung der Beschwerden dienen mit dem Ziel der selbstständigen Lebensführung.
Die besten 40 Euro Boxen im Überblick
Testsieger: Berrybox

- 5 Boxen
- gute Bewertung
- einfache Bestellung
- EU-konform
- individuell
Vorteile | Nachteile |
---|---|
|
|
Pflegebox.de

- hohe Kundenzufriedenheit
- zuverlässige Lieferung
- Markenprodukte
- ohne Vertragsbindung
- keine Formalitäten
Vorteile | Nachteile |
---|---|
|
|
HygiBox

- Neukundenaktion
- 6 Boxen
- Konfigurator
- Markenprodukte
- Rundum-Service
Vorteile | Nachteile |
---|---|
|
|
Curabox

- TÜV geprüft
- Kundenzufriedenheit
- Lieferung nach Hause
- deutsche Markenprodukte
- kostenfrei
Vorteile | Nachteile |
---|---|
|
|
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Viele pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen oder ambulanten Kräften zu Hause gepflegt. Ziel dabei ist es natürlich, die eigene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und gleichzeitig Beschwerden oder Schmerzen des Alltags zu lindern. Verschiedene Pflegehilfsmittel kommen hier zum Einsatz, wie Desinfektionsmittel, Einmallätzchen oder Bettschutzeinlagen. Während diese Ausstattung in Pflegeheimen oder auch stationären Einrichtungen immer vorhanden ist, müssen sie bei der häuslichen Pflege extra angeschafft werden. Um keine finanzielle Mehrbelastung zu erzeugen, haben Betroffene ab Pflegestufe 1 den Anspruch auf Erstattung der Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 40 Euro im Monat für solche Produkte. Voraussetzung ist ein vollständig eingereichter Antrag. Wie das funktioniert, bekommst du in den folgenden Abschnitten genauer erklärt.
Wichtige Voraussetzungen für die Erstattung der Pflegehilfsmittel
Die Pflegehilfsmittel müssen auf den Betroffenen selbst und die jeweilige Situation zu Hause abgestimmt werden. Dabei sind nicht alle Produkte aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein Teil des finanziellen Aufwands wird von der Pflegeversicherung übernommen. Ein Rezept ist dafür nicht nötig, wie bei den technischen oder medizinischen Pflegehilfsmitteln. Es muss aber ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Folgende Voraussetzungen sind hier zu erfüllen:
- Nachweis über einen anerkannten Pflegegrad
- der Bedürftige wird im eigenen Umfeld oder im betreuten Wohnen versorgt
- die Pflege erfolgt überwiegend durch private Personen (Angehörige, Bekannte oder Freunde)
Gesetzlich ist der Anspruch auf Pflegemittel zum Verbrauch im elften Sozialgesetzbuch der gesetzlichen Pflegeversicherung §40 Abs. 1 niedergeschrieben. Dies betrifft alle Produkte, die Beschwerden lindern, die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung unterstützen. In §40 Abs. 2 ist der Verbrauch auf maximal 40 Euro monatlich beschränkt.
Was genau zählt zu den Pflegehilfsmitteln?
Im Bereich der Pflegehilfsmittel gibt es unterschiedlich Gruppierungen. Die technischen Mittel sind beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme. Darüber hinaus gibt es wiederverwendbare Hygieneprodukte, wie Urinflaschen, Waschsysteme oder spezielle Duschwagen. Andere Produkte wiederum sind durch ihre Beschaffenheit nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen und dürfen kein zweites Mal verwendet werden. Die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind also:
Bettschutzeinlagen
Sie nehmen Körperflüssigkeiten auf, schützen die Matratze und bieten einen besseren Liegekomfort. Der Pflegebedürftige erfährt mehr Trockenheit und mehr Hygiene. Die meisten Bettschutzeinlagen sind nur einmalig verwendbar. Manchmal gibt es wiederverwendbare Produkte in den Pflegeboxen.
Desinfektionsmittel
Dies betrifft Desinfektionsmittel für die Hände, um keine Krankheiten zu übertragen. Aber auch Flächendesinfektion wird in der Pflegebox mit übernommen. Schließlich können die Flächen in Räumen ebenso von Krankheitserregern bedeckt sein und sind regelmäßig zu reinigen.
Fingerlinge
Fingerlinge übernehmen eine ähnliche Schutzwirkung, wie die Einmalhandschuhe. Allerdings sind hier nur einzelne Finger umhüllt und nicht gleich die ganze Hand. Manchmal zeigen sich die Fingerlinge im Alltag etwas praktischer.
Einmalhandschuhe
Sie bekommen eine wichtige Aufgabe zugesprochen. Die Handschuhe schützen den Betroffenen vor Keimen oder Verunreinigungen, beispielsweise in einer Wunde. Alle Beteiligte werden vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten bewahrt.
Mundschutz
Den Mund-Nasenschutz trägt der Pflegende. Er schleppt dadurch keine Krankheitserreger ein und schützt den Betroffenen. Schon bei der kleinsten Erkältung ist der Mundschutz ratsam.
Schutzschürzen
Pflegekräfte tragen die Einwegschürzen, um sich vor Verunreinigung zu schützen. Die Modelle bestehen aus Kunststoff, sie sind wasserabweisend und transparent.
Einmallätzchen
Das Lätzchen unterstützt beim Essen. Geht etwas daneben oder funktioniert das selbstständige Essen nicht mehr so gut, bleibt wenigstens die Kleidung des Pflegebedürftigen sauber und erspart ein weiteres Umziehen am Tag.
Was hier auffällt: die Bettschutzeinlagen und auch die Lätzchen sind für den Einmalgebrauch vorgesehen und die einzigen Pflegehilfsmittel in der Liste für den Betroffenen selbst. Alle anderen Produkte dienen der Erleichterung der Situation und dem Schutz der privaten Pflegepersonen. Weitere Pflegehilfsmittel werden nicht erstattet:
- Slip- und Hygieneeinlagen
- Windeln und Windelhosen
- Reinigungsmittel
- Pflegetücher
- Körperpflegeprodukte
- wiederverwendbarer Mundschutz
- Hygienespüler
- Pflaster und Verbandsmaterial
- Matratzenauflagen
- Flaschenhalter und Dosierhalter
Antrag für die Kostenübernahme
Stimmen die Voraussetzungen, dürfen alle Pflegebedürftigen über eine Summe von 40 Euro im Monat verfügen. Die Kostenübernahme erfolgt aber nicht automatisch. Diese Leistungen müssen separat bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Das Formular ist schriftlich zu stellen, kann aber formlos erfolgen. Es gibt also keinen Vordruck, solange alle wichtigen Informationen enthalten sind. Wer keine Unterlagen nachreichen muss und sich gut vorbereitet hat, verkürzt die Wartezeit auf eine Rückmeldung.
Ist die Kostenübernahme bewilligt, lässt sich das Geld jeden Monat über ein Formular bei der Pflegekasse abrechnen. Noch einfacher geht das über eine regelmäßige Lieferung einer Pflegemittelbox. Im folgenden Abschnitt erklären wir dir, was es damit auf sich hat.
Pflegemittelbox – die 40 Euro Box
Die Pflegemittelbox ist genau auf die 40 Euro Kostenübernahme abgestimmt. Sie kann über verschiedene Shops online geordert und individuell zusammengestellt werden. Ein großer Vorteil: viele Dienstleister übernehmen auch direkt die Antragstellung bei der Pflegekasse für die Betroffenen. Ein Stück der Last wird dir dadurch genommen. Schaltest du einen ambulanten Pflegedienst ein, so erfolgt die Abrechnung auch oft durch den Pflegedienst selbst. Er bestellt dann alle nötigen Hilfsmittel.
Bei den 40 Euro handelt es sich um einen Höchstbetrag. Bestellst du also alle Hilfsmittel einzeln, kann der Betrag schnell überschritten sein. Die Differenz bezahlst du selbst. Eine Pflegemittelbox enthält alle wichtigen Produkte und wird dir monatlich geliefert. Du brauchst weder zur Drogerie, Apotheke oder zum Sanitätshaus gehen. Die sogenannte Pflegemittelbox ist unterschiedlich ausgestattet und lässt sich individuell an den Bedarf des Betroffenen anpassen. Die 40 Euro werden dabei nicht überschritten, sodass du dir der Kostenübernahme stets sicher sein kannst. Ein besonderer Service ist die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Dafür sind einige Formulare notwendig, die vom Antragsteller vorab unterschrieben werden müssen.
Vorteile einer Pflegemittelbox:
- rezeptfrei möglich
- 100 % Kostenübernahme
- zuverlässige Lieferung
- persönliche Beratung
- individuell zusammengestellt
- keine Formalitäten
- keine Vertragsbindung
- hochwertige Qualität
Du brauchst die Pflegemittel nicht erst selbst bezahlen und bekommst sie später erstattet. Die Anbieter kümmern sich direkt um die Kostenübernahme, sodass du keine weitere Bürokratie aushalten musst. Außerdem brauchst du dich nicht sorgen, dass die Hilfsmittel in der Drogerie oder Apotheke vergriffen sein könne. Regelmäßig erhältst du deine individuell zusammengestellte Box. Einmal beantragen – immer nutzen.
So funktioniert die Pflegemittelbox
- 1. Schritt: Wähle die benötigten Hilfsmittel aus und stelle deine Box nach deinen Bedürfnissen zusammen.
- 2. Schritt: Gib alle Daten online ein und übermittle sie auf einem sicheren Weg. Anträge können auch online bequem unterschrieben werden.
- 3. Schritt: Ein fortschrittliches Bestellsystem nimmt alles auf und versendet die Pflegebox zeitnah. Du kannst dich bald über die benötigten Produkte freuen.
- 4. Schritt: Die Formalität mit der Pflegekasse lasten nicht mehr auf deinen Schultern. Der Anbieter übernimmt die Kontaktaufnahme und reicht deinen Kostenantrag ein.
Kann ich die Pflegemittelbox ändern oder kündigen?
Im Laufe der Pflege benötigst du vielleicht eine andere Anzahl an Produkten oder möchtest eine andere Zusammenstellung der Box wählen. Viele Anbieter haben mehrere Boxen vorbereitet, die auf deine Ansprüche angepasst werden können. Ein telefonischer Kontakt zum Kundenservice oder eine Mail genügen schon, um die Bestellung zu ändern. Auf ähnlicher Weise nimmst du die Kündigung vor. Sie sollte schriftlich per Mail, Brief oder Fax erfolgen. Eine lange Kündigungsfrist schließen die meisten Anbieter aus. Das heißt, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ist die Pflegemittelbox einfach abbestellt.
Beliebte Anbieter sind:
- Berrybox
- Hysana
- Pflegebox.de
- Curendo
- Hygibox
- Curabox
- insenio.de
Sonderregelung – Pflegehilfsmittel für 60 Euro
Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie wurde die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhöht. Statt der gängigen 40 Euro hebt die Sonderreglung die Kostenübernahme auf monatlich 60 Euro an. Pflegekassen dürfen den Höchstbetrag bis zum 31. Dezember 2021 erstattet. Möglicherweise wird die Pauschale nochmals verlängert. Gesetzliche Grundlage ist die Covid-19-Versurgungsstrukturen-Schutzverordnung. Viele medizinische Hilfsprodukte sind im Preis gestiegen und auch der häusliche Pflegebereich bekam die Kosten durch die weltweite Nachfrage zu spüren. Die Versorgungslage sollte auch in diesem Bereich für die Betroffenen aufrecht erhalten werden. Deshalb stiegen die 40 Euro auf 60 Euro an.
Was tun bei Ablehnung?
Für einen positiven Bescheid müssen die Voraussetzungen stimmen und die Unterlagen vollständig sein. Gleichzeitig müssen Beschwerden und Einschränkungen des Betroffenen genau geschildert werden. Bleiben Patienten zu selbstständig, kann die Einstufung in einen Pflegegrad noch abgelehnt werden. Damit ist auch die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel nicht möglich. Bei einer Ablehnung heißt es jedoch: Mut behalten. Jeder Ablehnungsbescheid besitzt die Möglichkeit auf einen Widerspruch. In diesem Schreiben muss detailliert auf die vorliegende Begründung eingehen. Vielleicht kann noch ein ärztliches Gutachten mit eingereicht werden. Im schlimmsten Fall bleibt natürlich noch der juristische Weg über den Anwalt und über ein Sozialgericht.
Die wichtigsten Krankenkassen
Der Antrag für die Pflegehilfsmittel passiert bei der Krankenkasse oder Pflegekasse. Das hängt davon ab, ob es sich um Hilfsmittel zum Verbrauch oder technische Hilfsmittel auf Rezept handelt. Viele Betroffene sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zu den gesetzlichen Kassen gehören:
Hersteller | Besonderheiten |
---|---|
AOK |
|
Barmer |
|
TK |
|
Erfahrungen Kundenmeinungen zur Pflegemittelbox
Viele Kunden setzen auf den Service der Pflegemittelbox oder 40 Euro Box. Sie beschreiben die verschiedenen Anbieter als recht zuverlässig. Anderen Kunden kommt es auf eine freundliche und kompetente Beratung an. Gerade bei der ersten Beantragung ist etwas Hilfe notwendig, wenn es um die schriftlichen Unterlagen geht. Darüber hinaus loben viele Kunden die Qualität der Produkte und die schnelle Abwicklung. Wähle eine Box, die genau zu deinen Bedürfnissen passt. Die erste Lieferung erfolgt meist innerhalb von zwei Wochen. Du solltest also etwas Zeit einplanen, wenn die Box dich das erste Mal erreicht. Beratung und Service sind dafür bei manchen Boxen kostenfrei.
Die Zahl der Anbieter scheint groß, doch wirklich viele Unterschiede sind durch die Kunden nicht zu bemerken. Achte auf eine schnelle und unkomplizierte Bestellung, eine übersichtliche Webseite mit Kontakt zum Kundenservice und eine konfigurierbare Box. Schließlich bekommst du dann auch nur die Pflegemittel, die du wirklich brauchst. Der Konfigurator ist bei manchen Anbietern nicht sehr nutzerfreundlich.
Bestenfalls können die Anträge direkt online unterschrieben werden. Außerdem lassen sich Produkte und Boxen direkt online ändern. Manchen Kunden kommt es auf Markenprodukte an und auf weitere Artikel, die zusätzlich bestellt werden können. Das betrifft beispielsweise die Bettschutzeinlagen.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Frage | Antwort |
---|---|
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? |
|
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es? |
|
Ist die Pflegebox kostenfrei? |
|
Darf ich die Pflegebox monatlich ändern? |
|
Gibt es das Angebot auch für Privatversicherte? |
|
Wie lange habe ich Anspruch auf die 40 Euro Box? |
|
Kann ich meinen aktuellen Anbieter kündigen? |
|
Weiterführende Links
- Definition Pflegehilfsmittel: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html
- Sozialgesetzbuch: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html
Kommentarbereich geschlossen.