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>> Startseite >> Pflegethemen >> Pflegefall - Was jetzt?

aktualisiert 16.05.2012

 

 

 

 

Der Pflegefall tritt ein - meist plötzlich und unerwartet

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 


 

Tritt der Pflegefall eines Angehörigen in einer Familie ein, steht diese oft vor unlösbaren Problemen. In der Regel hat niemand aus der Familie sich vor Eintritt des Pflegefalles mit

diesem Thema beschäftigt. Warum auch ? Jeder hofft nicht betroffen zu werden, allerdings sprechen die statistischen Zahlen dagegen.
Zudem kommen oft moralische Bedenken der Angehörigen, man will dem Betroffenen nicht das Gefühl geben “abgeschoben” zu werden, wenn man einen Pflegedienst beauftragt oder sogar einen Heimplatz besorgen muss.

rollstuhl

So weit muss es auch nicht gleich kommen. Die neue Pflegereform bietet für die Angehörigen mehr Unterstützung für die häusliche Pflege an, nicht nur finanzieller Art.
Wo und wie Sie die neue Pflege- und Gesundheitsreform bei der Pflege von Angehörigen unterstützt, lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten

So sieht die neue Pflege- und Gesundheitsreform vor, dass Sie bis zu einem halben Jahr unbezahlten Urlaub machen können, um sich um einen Angehörigen zu kümmern, mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Pflegereform - einfach hier klicken - oder links in der Navigationsleiste den Button Pflegereform wählen.

Die Unterstützung von Angehörigen soll in sogenannten Pflegestützpunkten praktiziert werden. Die Pflegestützpunkte werden flächendeckend in Deutschland eingerichtet, so dass Angehörige eine Anlaufstelle haben, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt. Im Pflegestützpunkt sollen nicht nur alle Angebote zur Unterstützung des Betroffenen und deren Angehörigen zusammenlaufen, sondern hier sollen auch alle Anträge gestellt und alle Entscheidungen getroffen werden. So entsteht für jeden Betroffenen ein sogenanntes Fallmanagement.

Ein Verzeichnis aller in Deutschland eingerichteten Pflegestützpunkte finden Sie auf unserer Seite - Pflegestützpunkte.


 

Wann ist eigentlich jemand pflegebedürftig? Was ist zu tun? Hier einige grundsätzliche Informationen zum Thema „pflegebedürfig“ (Quelle: bild, 12.05.2009):

Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung das Alltagsleben nicht mehr allein bewältigen können.

Mehr als zwei Millionen Menschen erhalten in Deutschland Leistungen aus der Pflegekasse. Viele Betroffene, aber auch Angehörige sind mit der Beantragung der Pflegestufe überfordert oder befürchten zu wenig Geld zu erhalten.

Sollte eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, zahlt die gesetzliche Pflegekasse, wann und wie viel – ist gesetzlich geregelt.

Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten muss man mindestens zwei der letzten zehn Jahre vor dem Antrag eingezahlt haben. Ehepartner und Kinder sind mitversichert. Der Beitrag der Pflegekasse beläuft sich auf 1,95% vom Bruttolohn (bei Kinderlosen 2,2%) die zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Leistungen aus der Pflegekasse gehen immer an den Versicherten.

Die Pflegeversicherungsbeiträge reichen allerdings nicht aus, um alle Kosten von Pflegeleistungen zu decken, man spricht hierbei von einer Grundsicherung. Das Gesundheitsministerium rät zur privaten Vorsorge.

Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, stellt man einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse (jede Krankenkasse ist auch Pflegekasse). Diese bestellt dann einen Gutachter, den Medizinischen Dienst (MDK), dieser besucht den Versicherten dann zu Hause und prüft die Situation.

Beim Gutachterbesuch sollte einer der pflegenden Angehörigen unbedingt dabei sein. Pflegebedürftige neigen dazu, sich gesünder zu machen als sie sind. Ganz besonders ist dieses ratsam, wenn der Pflegebedürftige aufgrund einer einsetzenden Demenz Hilfe und Unterstützung braucht. Es kann sehr ratsam sein, in der Zeit vor dem Gutachterbesuch ein sogenanntes „Pflegetagebuch“ zu führen. Hierin werden alle Handgriffe und deren genauer Zeitaufwand genau dokumentiert. Mehr zum Pflegetagebuch finden Sie auf www.vz-nrw.de.

Sollte ein Antrag auf Pflegeleistungen  abgelehnt oder die Pflegestufe zu niedrig eingestuft werden, sollten Sie auf alle Fälle innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ihre Widerspruch wird dann im Widerspruchsausschuss nochmals geprüft. In diesem Ausschuss sitzen auch Vertreter von Versicherten. Wird der Widerspruch abgelehnt können Sie innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Sollte diese ebenfalls negativ beschieden werden können Sie noch vor dem Landessozialgericht in die Berufung gehen.

Seit in Kraft treten der Pflegereform 2008 ist es geregelt, dass ein Angehöriger für die kurzfristige Pflege eines Pflegebedürftigen bis zu 10 Tagen unbezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhält. Darüber hinaus können nahe Angehörigen bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub verlangen ( siehe hierzu auch die Ausführungen zur „Pflegereform – ein hier klicken)

Reicht das Pflegegeld für einen Pflegebedürftigen nicht aus, wird er zunächst mit seinem Einkommen (Rente, usw.) und seinem Vermögen belangt. Reicht das für die Pflegeleistungen nicht aus, springt zunächst das Sozialamt ein. Das Sozialamt prüft dann allerdings ob es Verwandte gibt die die Kosten übernehmen können. Zu diesen zählen aber nur Angehörigen ersten Grades (Kinder).

Sollten Sie Überlegungen anstellen sich privat versichern zu wollen sollten Sie folgendes beachten: Wie bei anderen Versicherungen auch: je jünger und  gesünder Sie sind, um so geringer sind die Beiträge.


 

Die unterschiedliche Pflegestufen im Überblick (Quelle: bild, 5/2009)

Pflegestufe 0 (neu eingeführt)

Auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Alzheimer-Erkrankte, psychisch Kranke, Behinderte) haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, ohne eine reguläre Pflegestufe zu haben. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein – z.B.  unkontrolliertes Verlassen der Wohnung oder mangelnde Einschätzung gefährlicher Situationen. Je nach Aufwand der erforderlichen Betreuung liegt der sogenannte „Betreuungsbetrag“ bei bis zu 100 Euro im Monat (Grundbetrag) bzw. 200 Euro  (erhöhter Betrag). Das sind im Jahr bis zu 1200 Euro bzw. 2400 Euro.

Pflegestufe 2:

Schwerpflegebedürftigkeit. Täglicher Zeitaufwand mindestens drei Stunden. Davon dreimal täglich mindestens zwei Stunden Grundpflege (Körperpflege, Ernährung). Pro Woche mehrmals Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Häusliche Pflege durch Angehörige: 420 Euro Pflegegeld/ Monat (ab 2010: 430 Euro, ab 2012: 440 Euro) Häusliche Pflege durch Fachpersonal: 980 Euro „Ambulante Sachleistungen“ (Pflegehilfe) im Monat (ab 2010: 1040 Euro, ab 2012: 1100 Euro)

Stationäre Pflege im Heim: 1279 Euro/Monat.

Pflegestufe 1:

erhebliche Pflegebedürftigkeit. Mindestens 90 Minuten täglicher Zeitaufwand. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) täglich mindestens 46 Minuten. Mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung. Häusliche Pflege, durch Angehörige, Nachbarn, Freunde: 215 Euro/ Monat (ab 2010: 225 Euro, ab 2012: 235 Euro) Häusliche Pflege durch Fachpersonal: 429 Euro „Ambulante Sachleistungen“ (Pflegehilfe) im Monat (ab 2010: 440 Euro, ab 2012: 450 Euro. Stationäre Pflege im Pflegeheim: 1023 Euro/Monat.

Pflegestufe 3:

Schwerstpflegebedürftigkeit. Täglicher Zeitaufwand mindestens fünf Stunden. Zu allen Tages- und Nachtzeiten Hilfe bei der Grundpflege von mindestens vier Stunden pro Tag. Mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe. Pflege im Haus durch Angehörige: 675 Euro Pflegegeld/Monat (ab2010: 685 Euro, ab 2012: 700 Euro). Häusliche Pflege durch Fachpersonal: 1470 Euro „Ambulante Sachleistungen“ (Pflegehilfe) im Monat (ab 2010: 1510 Euro, ab 2012: 1550 Euro) Stationäre Versorgung im Heim: 1470 Euro (ab 2010: 1510 Euro, ab 2012: 1550 Euro)

Alle Pflegegeldsätze und Pflegesachleistungen können Sie auch auf unserer Seite „Pflegereform“ nachlesen – einfach hier klicken.


 

Den richtigen Pflegedienst finden - hier einige Hinweise und Tipps:

Hat der Pflegedienst einen Versorgungsvertag mit der Pflegekasse?
Falls dies nicht der Fall ist, übernimmt die Kasse nur 80% der Kosten.

Kommt der Pflegedienst vor Vertragsabschluss zu einem kostenlosen Erstgespräch?
Sie sollten hinreichend informiert werden und ein Pflegekonzept ausgehändigt bekommen.

Wird ein kostenloser Kostenvoranschlag angeboten, der aufschlüsselt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und welche ggfs. selbst bezahlt werden müssen?

Wie arbeiten die Pfleger? Gibt es ein festes Pflegeteam oder ständigen Wechsel? Gibt es Mitarbeiter mit besonderer Spezialisierung (z.B. auf die Pflege altersverwirrter Menschen)? Welche Arbeiten übernehmen ausgebildete und welche nur angelernte Kräfte?

Ist der Pflegedienst auch an Sonn- und Feiertagen, nachts und im Notfall erreichbar?

Berücksichtigt der Pflegeplan die individuellen Bedürfnisse wie feste Aufsteh- und Zubettgeh-Zeiten?

Kann als Pflegekraft ein Nichtraucher angefordert werden?

Wird auf die Gefühle der Pflegefälle Rücksicht genommen, wird Intimpflege z.B. nur durch gleichgeschlechtliches Personal vorgenommen?

Bietet der Pflegedienst ein monatliches Abrechnungsblatt (Leistungsnachweis) an? Der Kunde sollte davon eine Kopie erhalten.

Hat der Dienst Gütesiegel oder Zertifikate von Berufsverbänden oder Überwachungsvereinen, die garantieren, dass der Dienst möglichst regelmäßig getestet wird?               (Quelle: Bundesverband Verbraucherzentralen)


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