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Wie lässt sich Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)verbessern?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im November 2007 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland ins Leben gerufen, der alle am Medikationsprozess Beteiligten einbindet und bei deren Erstellung die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mitgewirkt hat. Mit dem Aktionsplan sollen alle notwendigen Aktivitäten zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zusammengefasst werden.
Die Arzneimittelfachleute des Gesundheitssystems waren und sind in klassischer Weise die Apotheker. Schon jetzt leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Aufgrund der häufigen Kontakte zu den Patienten ist gerade der Apotheker in der Lage, unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu erkennen und zu verhindern.
Durch eine nachvollziehbare Verabreichung und Vergabe von Medikamenten (Medikationsmanagement) könnte die Versorgung der Patienten verbessert und Folgekosten im Gesundheitswesen verringert werden.
Dabei ist nicht nur der individuelle Kontakt zu dem Patienten von Wichtigkeit, sondern ebenso zu anderen am Medikationsprozess Beteiligten.
Viele ältere Menschen können zwar selbstständig in ihren eigenen Wohnungen leben, müssen aber häufig von Verwandten oder sozialen Diensten betreut werden. Auch für dieses Pflegepersonal ist es ebenso wichtig, einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin in der ortsnahen Apotheke zu haben.
Es gilt den Apotheker für die speziellen Anforderungen der geriatrischen Pharmazie zu sensibilisieren und weiter zu qualifizieren, da hier auch Zukunftschancen für den Berufsstand liegen.
Aber auch der Patient - sofern er aufgrund körperlicher und geistiger Fähigkeiten, noch in der Lage
ist, kann wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Folgende Hinweise sollten Patienten deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten:
1. das Führen einer Arzneimittelliste der derzeit eingenommenen oder verwendete Medikamente. Enthalten muss die Liste den oder die Arzneimittelnamen sowie die vorgesehene Dosierung. Berücksichtigt werden sollten alle - auch die ohne Rezept gekauften - Arzneimittel.
2. das Vorlegen der Arzneimittelliste bei jedem Arztbesuch. Es ist wichtig für den Arzt zu wissen, welche Arzneimittel eingenommen bzw. verwenden werden, um Symptome richtig einzuordnen und eine individuelle Therapie vorzuschlagen. Die gesamte Arzneimitteltherapie kann so regelmäßig überprüft werden.
3. das Vorlegen der Arzneimittelliste in der Apotheke, beim Einlösen eines Rezeptes oder beim Kauf eines Arzneimittel ohne Rezept. Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln, die ohne Rezept erhältlich sind, kann zu Risiken führen, insbesondere dann, wenn gleichzeitig weitere Arzneimittel eingenommen bzw. angewendet werden. Der Apotheker berät kann wichtigen Fragen zur Arzneimitteltherapie beantworten.
4. Alle gegebenen Hinweise zur Einnahme bzw. Anwendung der Arzneimittel genau beachten! Voraussetzung für eine sichere und wirksame Therapie ist, dass die notwendigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung und Häufigkeit und genau so lange wie nötig eingenommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ist es für manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden, z. B. vor, zum oder nach dem Essen oder mit viel Flüssigkeit. Informationen dazu finden Sie in der Packungsbeilage, beim Apotheker oder Arzt.
5. Auf das Auftreten neue Beschwerden achten! Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerdem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind in der Packungsbeilage aufgeführt und werden vom Arzt und Apotheker erklärt. Wenn während der Therapie mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreten, sofort den Arzt oder Apotheker informieren.
6. Akute Erkrankungen bei bereits bestehender Dauertherapie beachten ! Durch eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese es unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen, kann ein Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie einzelner Arzneimittel erforderlich sein. Auf jeden Fall mit dem Arzt besprechen.
7. Unsere Gesundheitsreform verpflichtet gesetzlich den Arzt und Apotheker in vielen Fällen, bei gleichem Wirkstoff ein preisgünstiges Arzneimittel zu verordnen bzw. abzugeben. Es kann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder anders aussehen. Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten sollten mit dem Arzt oder Apotheker direkt besprochen werden.
8. Alle Informationen richtig verstanden ! Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Informationen richtig verstanden haben. Machen Sie sich wenn nötig Notizen und haben Sie keine Bedenken, noch einmal nachzufragen.
Nur eine verstärkte gemeinsame Aufmerksamkeit beim Erkennen und Minimieren vermeidbarer Arzneimittelrisiken kann die Chancen auf einen sinnvollen und sicheren Arzneimitteleinsatz gewährleisten.
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